Kinderrechte

- Gleichheit – Alle Kinder, egal welche Hautfarbe und/ oder Religion – sie haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. Artikel 2
- Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung – Behinderte Kinder haben das Recht auf ein erfülltes Leben in Würde und Selbstständigkeit. Sie sollen aktiv am Leben teilnehmen dürfen. Artikel 23
- Gesundheit – Kinder haben das Recht auf Geborgenheit und gesund zu leben. Sie sollen keine Not erleiden. Artikel 24
- Schutz im Krieg und auf der Flucht – Kinder haben das Recht auf der Flucht vor Krieg einen besonderen Schutz zu bekommen. Artikel 22 und 38
- Bildung – Kinder haben das Recht auf Lernen sowie einer Ausbildung. Artikel 28
- Schutz der Privatsphäre und Würde – Kinder haben das Recht auf Privatleben und dass man ihre Würde achtet. Artikel 16
- Spiel und Freizeit – Kinder haben das Recht auf Spielen, und sich künstlerisch zu betätigen. Auch Erholung gehört dazu. Artikel 31
- Zugang zu Medien – Kinder haben das Recht auf Zugang zu Informationen und Material internationaler Quellen, um sich ihre Meinung zu bilden. Artikel 17
- Freie Meinungsäußerung und Beteiligung – Kinder haben das Recht mitzubestimmen und bei allen Fragen – die sie betreffen – etwas zu sagen. Artikel 12 und 13
- Schutz vor Gewalt – Kinder haben das Recht vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung beschützt zu werden. Artikel 19, 32 und 34


